1. Der Vermieter überlässt dem Mieter die nachstehend näher beschriebenen, in seinem Eigentum stehenden Gegenstände zur entgeltlichen Nutzung:
...... Hüpfburg
...... Gebläse
Veranstaltung: ........................................................
Vertragsgegenstand: ..............................................
Termin: ...................................................................
in der Zeit: von ..................... bis ............................
Auftrittsort: .............................................................
Verantwortlich für den sicheren Betrieb: ...........................................................
2. Montage und Betrieb der Hüpfburg erfolgt durch den Mieter
3. Soweit für den Betrieb der Hüpfburg behördliche Genehmigungen und Versicherungen erforderlich sind, hat der Mieter diese selbst einzuholen.
4. Technik
Für den Aufbau der Hüpfburg wird eine Grundfläche von min. 7x7m benötigt. Zum Betrieb wird während der gesamten Betriebszeit pro Gerät ein Stromanschluss, Schukosteckdose 230V-16A mit Fehlerstromschutzeinrichtung, bis max. 20m Entfernung vom Aufstellort des jeweiligen Gerätes benötigt und vom Mieter bereitgestellt.
Erfolgt der Technik-Aufbau nicht wie unter 2. angegeben, dann:
Technik-Aufbau von ................ bis ................. Uhr.
Der Aufbau-Crew steht mind. eine ortskundige Person zur Seite. Die Crew, insbesondere der technische Leiter, ist gegenüber dem Haustechniker und dem weiteren Hilfspersonal, weisungsbefugt was den Aufbau der Technik angeht. Der Veranstalter stellt ................ Aufbauhelfer, die sich bei Eintreffen der Crew vor Ort befindenund nach der Veranstaltung zum Abbau zur Verfügung stehen, bis die Fahrzeuge wiederr beladen sind.
Der Mieter stellt eine ebenerdige, waagerechte und gereinigte Fläche ausreichender Größe zur Verfügung die zum Zeitpunkt der Anlieferung geräumt und mit einem Transporter mit Anhänger erreichbar ist. Nicht geeignet zur Aufstellung von Luftkissengeräten sind Schotterplätze oder sonstige Flächen mit starken Unebenheiten oder scharfkantigem Bodenbelag. Die Verankerung erfolgt in der Regel mittels Erdnägeln. Kosten für Wartezeit, die dem Vermieter durch fehlendes Hilfspersonal oder mangelhafte Platzverhältnisse entstehen, trägt der Mieter. DEntsprechendes gilt auch für hierdurch notwendig werdende erneute Anfahrten. Bei Aktionen mit Betreuung stellt der Mieter für unsere Fahrzeuge kostenlose Parkmöglichkeiten am Aktionsort zur Verfügung. Die Gerätschaften müssen zum vereinbarten Termin vollständig zur Rücknahme durch den Vermieter bereitstehen. Ist eine Rücknahme nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht oder nur verspätet möglich, so kann der Vermieter für die Dauer der Vorenthaltung zusätzlich Miete fordern. Unberührt hiervon bleibt die Geltendmachung eines weiteren Schadens, insbesondere eines solchen von entgangenem Gewinn und Schadenersatz aufgrund der Unmöglichkeit einer andereweitigen Vermietung. Auch eventuell notwendige Reparaturen, Neubeschaffungen oder Reinigungsarbeiten werden dem verursachenden Mieter nachberechnet. Bei Abholgeräten erfolgt der Transport sowie der Auf- und Abbau durch den Mietergemäß den Vorgaben des Vermieters. Die Termine, Abholung, Rückgabeadresse sowie die Uhrzeiten in der Auftragsbestätigung sind in jedem Fall verbindlich und strikt einzuhalten. Die Geräte müssen dem Vermieter zum vereinbarten Termin sauber, ordnungsgemäß verpackt und vollständig mit Zubehör zur Verfügung stehen. Mehraufwand durch unsachgemäße Rückgabe oder Verpackung wird dem verursachenden MIeter in Rechnung gestellt.
5. Beaufsichtigung der Geräte
Sofern für die Geräte Betreuungspersonal des Vermieters nicht vorgesehen ist, verpflichtet sich der Mieter, die Geräte durch eigenes, erwachsenes Betreuungspersonal ständig zu beaufsichtigen und garantiert den bestimmungsgemäßen Einsatz und die Einhaltung der ausgehändigten Sicherheitsregeln. Eine Einweisung in die Funktionsweise und die Sicherheitsregeln erhält der Mieter bei Übergabe. Alle mit der Aufsicht betrauten Personen sind vom Mieter mit der Funktionsweise und den Sicherheitshinweisen vertraut zu machen. Bei Aktionen, die eine Beaufsichtigung durch Betreuungspersonal des Vermieters beinhalten, sorgt diese für die ordnungsgemäße Benutzung der Geräte und die Einhaltung der Sicherheitsregeln, wobei der Mieter es nach besten Kräften unterstützt. Das Aufsichtspersonal behält sich vor, Personen, die gegen die Sicherheitsregeln verstoßen bzw. durch ihr Verhalten ein Sicherheitsrisiko für die übrigen Gäste darstellen, von der weiteren Teilnahme am Spiel- und Aktionsbetrieb auszuschließen. In diesem Fall und bei drohender Gefahr können einzelne Geräte zeitweilig oder dauerhaft außer Betrieb genommen werden. Das Personal des Vermieters erhält im Rahmen des üblichen kostenlos Erfrischungsgetränke sowie bei Aktionszeiten über 5 Stunden pro Person einen warmen Imbiss und 1/2 Stunde Pause. Bei Veranstaltungen, die sich über mehrere Tage erstrecken, sorgt der Mieter für eine sichere Verwahrung / Bewachung der Gerätschaften zwischen den Aktionszeiten. Für Aktionspausen gilt entsprechendes.
6. Haftung
Für Schäden, Zerstörung, Diebstahl und die daraus resultierenden Folge- und Ausfallkosten haftet der Mieter in vollem Umfang. Ebenso für Unfälle, die in seinem Verantwortungsbereich entstehen. Er stellt den Vermieter von Schadenersatzansprüchen, die sich aus der Benutzung der Geräte oder Teilnahme an den Aktionen ergeben, frei.
Die Benutzung von Luftspielgeräten ist nur ohne Schuhwerk zulässig und geschieht auf eigene Gefahr der jeweiligen Teilnehmer. Schäden welche mittelbar / unmittelbar während der Mietdauer an der Hüpfburg entstanden sind, sind selbstverständlich sofort nach Bekanntwerden dem Vermieter mitzuteilen - spätestens jedoch bei Rückgabe der Hüpfburg. Gegebenenfalls ist der Betrieb der Hüpfburg einzustellen. Sofern der Vermieter die Mietgegenstände bei Rückgabe nicht unmittelbar auf mögliche Schäden hin prüfen kann, entbindet dies den Mieter nicht von seiner Verpflichtung für Schäden zu haften, die in seinem Verantwortungsbereich entstanden sind. In diesem Fall erfolgt eine NAchberechnung. Fehlen bei der Rückgabe sonstige Teile (Verankerungshaken, Kabel, Matten, etc.) sind diese umgehend vom Mieter zu ersetzen.
7. Ausfall von Geräten
Bei einem nicht durch den Mieter verurschten Ausfall von Geräten oder Teilen davon vor oder während der Veranstaltung, bemüht sich der Vermieter im Bereich seiner Möglichkeiten um eine Reparatur oder Ersatzbeschaffung. Schadenersatzleistungen werden hiermit jedoch ausdrücklich ausgeschlossen, sofern der Ausfall nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Vermieters zurückzuführen ist. Die Höhe des möglichen Schadenersatzes ist maximal der Mietpreis für das betreffende Gerät. Bei einem Ausfall während der Veranstaltung ist der Vermieter unverzüglich telefonisch zu benachrichtigen (ggf. Nachricht auf Anrufbeantworter oder SMS). Bei Abholgeräten sind diese dem Vermieter zur Behebung des Schadens kostenfrei anzuliefern. Sofern der Mieter für den Schaden verantwortlich ist, erfolgt eine Berechnung für die Behebung nach entstandenem Aufwand (s.Haftung)
8. Verbindlichkeiten
Buchungen werden bei Annahme durch den Vermieter und Erstellen der Auftragsbestätigung für beide Seiten bindend. Bei Terminänderungen (Absage oder Verschiebungen) durch den Mieter trägt dieser die dem Vermieter entstandenen Kosten, jedoch mindestens 50% des vereinbarten Mietpreises. Bei kurzfristigen Änderungen (weniger als zwei Wochen vor dem ursprünglich gebuchten Veranstaltungstermin) wird der gesamte Mietpreis berechnet.
9. Datenschutz
Die Auftragsdaten sowie die Angaben zur Person des Kunden werden elektronisch gespeichert und verarbeitet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.
10. Wetterrisiko
Das Wetterrisiko trägt in jedem FAll der Mieter. Bei starkem Regen oder Wind ist die Hüpfburg nicht in Betrieb zu nehmen.
11. Gültigkeit
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Vermietung von Luftkissengeräten gelten, jeweils in der neuesten Fassung, für alle Geschäftsbeziehungen als vereinbart, sofern keine weiteren schriftlichen Verträge bestehen, die sie in einzelnen Punkten oder insgesamt ersetzen oder ergänzen. Für alle in bestehenden Verträgen nicht aufgeführten Vereinbarungen erlangen die entsprechenden Punkte dieser AGB Gültigkeit. Der Vermieter widerspricht hiermit ausdrücklich allen anders lautenden Bedingungen des Bestellers. Sollten einzelne Teile dieser AGB im Einzelfall unwirksam oder nicht anwendbar sein, so berührt dies nicht die Gültigkeit der Übrigen.
Stand Juni 2009
Alles was wir für Sie tun hat seinen Preis - aber bevor wir über Geld reden, bedenken Sie:
"Es gibt kaum etwas auf dieser Welt, das nicht irgendjemand ein wenig schlechter machen kann und ein wenig billiger verkaufen könnte. Und die Menschen, die sich nur am Preis orientieren, werden die gerechte Beute solcher Machenschaften.
Es ist unklug, zu viel zu bezahlen. Es ist aber auch unklug zu wenig zu bezahlen. Wenn Sie zu viel bezahlen verlieren Sie etwas Geld, das ist alles. Wenn Sie dagegen zu wenig bezahlen, verlieren Sie manchmal alles, da der gekaufte Gegenstand die Ihm zugedachte Aufgabe nicht erfüllen kann.
Das Gesetz der Wirtschaft verbietet es, für wenig Geld viel Wert zu erhalten. Nehmen Sie das niedrigste Angebot an, müssen Sie für das Risiko, das Sie eingehen, etwas hinzurechnen. Und wenn Sie das tun, haben Sie auch genug Geld, um für etwas Besseres zu bezahlen," (Zitat von John Ruskin, englischer Sozialkritiker, 1819-1900)
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